MODULHÄUSER & MOBILHEIME
zeitgemäß und ökologisch bauen
zeitgemäß und ökologisch bauen
LARK REFERENZPROJEKTE
INDIVIDUELLE KUNDENLÖSUNGEN
Beste Bewertungen, zahlreiche Auszeichnungen, mehrere Innovationsawards gepaart mit modernster Produktionstechnik garantieren unseren Kunden langlebige & nachhaltige TOPQUALITÄT!
AKTUELLES
Mit Stolz geben wir bekannt, dass unsere Fabrik für Mobilehomes und Modulhäuser, Lark Leisure Homes, den Unternehmerpreis "Made in Poland 2024" erhalten hat. Dies ist eine äußerst wichtige Anerkennung für unser Unternehmen und eine Bestätigung unserer harten Arbeit und unseres Engagements für die Entwicklung der polnischen Industrie.
Wir danken der Jury herzlich dafür, dass sie unsere Fabrik unter vielen würdigen Konkurrenten ausgezeichnet hat. Dies ist eine große Motivation für uns, unsere Produkte und Dienstleistungen weiter zu verbessern.
Der Preis "Made in Poland 2024" ist eine große Ehre und Ermutigung für uns, in Zukunft weitere Erfolge zu erzielen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung!
KONFIGURIEREN SIE IHR EIGENES HAUS
ALLE MODELLE FINDEN SIE IM KATALOG
WIR HABEN IHR INTERESSE GEWECKT?
DANN FREUEN WIR UNS AUF IHRE ANFRAGE!
ICH MÖCHTEN WEITER STÖBERN
Cookies sind Textdateien, die automatisch bei dem Aufruf einer Webseite lokal im Browser des Besuchers abgelegt werden. Diese Website setzt Cookies ein, um das Angebot nutzerfreundlich und funktionaler zu gestalten. Dank dieser Dateien ist es beispielsweise möglich, auf individuelle Interessen abgestimmte Informationen auf einer Seite anzuzeigen. Auch Sicherheitsrelevante Funktionen zum Schutz Ihrer Privatsphäre werden durch den Einsatz von Cookies ermöglicht. Der ausschließliche Zweck besteht also darin, unser Angebot Ihren Kundenwünschen bestmöglich anzupassen und die Seiten-Nutzung so komfortabel wie möglich zu gestalten. Mit Anwendung der DSGVO 2018 sind Webmaster dazu verpflichtet, der unter https://www.wko.at/datenschutz/uebersicht veröffentlichten Grundverordnung Folge zu leisten und seine Nutzer entsprechend über die Erfassung und Auswertung von Daten in Kenntnis zu setzen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist in Kapitel 2, Artikel 6 der DSGVO begründet.